Rabattstaffel 2012: Neuerungen bei der KFZ-Versicherung
Lang, lang ist’s her: Nach über zehn Jahren schraubt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wieder am System der Schadenfreiheitsklassen. Mit der neuen Rabattstaffel 2012 verfolgt der Verband gleich eine doppelte Strategie: Zum einen sollen die Beitragssätze durch eine Reduktion der Spannweite übersichtlicher werden. Nach dem Modell von 1999 sind Prämiensätze von 30 bis 200 Prozent die Regel.
Darüber hinaus sollen die Kunden laut GDV an beiden Enden der Beitragsschere finanziell entlastet werden. Fahranfänger (die heute oft mit über 200 Prozent einsteigen) und Veteranen mit 25-jähriger Unfallfreiheit (35 Prozent) profitieren angeblich am meisten von der Neuordnung der Schadenfreiheitsklassen.
Änderungen 2012 Altersvorsorge Riester Rente, Rürup Rente / Basisrente, Lebensversicherung
Kurz und bündig:
Zwei vom Gesetzgeber beschlossene Änderungen treten ab dem 1. Januar 2012 in Kraft:- Der garantierte Rechnungszins sinkt von 2,25 % auf 1,75 %.
- Das Mindestendalter für die Altersvorsorge steigt von 60 auf 62 Jahre.
Änderungen 2012 Riester Rente
Staatlich geförderte Riester Rentenverträge, die ab Beginn 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riesterrente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Wurde der Vertrag für die Riester Rente bis Ende 2011 abgeschlossen, konnte der Auszahlungsbeginn für die Riester Rente schon ab dem 60. Lebensjahr beginnen.
Änderungen 2012 Rürup Rente frühestmöglicher Auszahlungsbeginn
Die bei der Riester Rente beschriebene Änderung mit dem Auszahlungsbeginn ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für staatlich geförderte Rürup Renten Sparpläne.
Änderungen 2012 Rürup Rente erhöhte Steuervorteile, Rürup Sonderausgabenabzug
Der mögliche Rüruprenten Sonderausgabenabzug wird im Jahr 2012 für Beiträge der Rürup Rente bzw. Basisrente wieder erhöht. 2012 beträgt der mögliche Rürup Renten Sonderausgabenabzug 74 % der Beiträge in die Rüruprente. Damit kann ein Single (ein alleinstehender Steuerzahler) bis maximal 14.800 € als Sonderausgabenabzug geltend machen.
Änderung 2012 für die private Lebensversicherung
Bei neu abgeschlossenen privaten Lebensversicherungen ab dem Jahr 2012 gilt für die staatliche Förderung ähnliches wie bei der Rürup Rente/Basisrente und der Riester Rente. Voraussetzung für die staatliche Förderung bei der privaten Lebensversicherung ist ab 2012, dass die Lebensversicherung frühestens mit dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird.
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