Allgemeine Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Als Bauherr müssen Sie gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt. Der Glaube, dass die beauftragten und ausführenden Firmen für alle Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum. Auch bei einem guten Architekten und zuverlässigen Handwerkern haben Sie als Bauherr die Gefahrenstelle (Baustelle) veranlasst und müssen für die Sicherheit sorgen.
Eine zeitlich auf die Bauzeit befristete Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher unbedingt empfehlenswert.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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Was leistet eine Bauherrenhaftpflicht?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks vor Schadensersatzansprüchen.
Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen wenn der Bauherr seiner:
- Verkehrssicherungspflicht ( für die Baustelle, die Zufahrt, das Materiallager etc. )
- Auswahlpflicht ( für geeignete Architekten und Handwerker )
- Überwachungspflicht ( Absicherung der Baustelle )
nicht ausreichend nachkommt.
Im Rahmen dieses Schutzes übernimmt sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
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Was leistet eine Bauherrenhaftpflicht nicht?
Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht !
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse
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Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Als Bauherr müssen Sie gewährleisten, daß die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt. Der Glaube, daß die beauftragten und ausführenden Firmen für alle Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum. Auch bei einem guten Architekten und zuverlässigen Handwerkern haben Sie als Bauherr die Gefahrenstelle (Baustelle) veranlaßt und müssen für die Sicherheit sorgen.
Eine zeitlich auf die Bauzeit befristete Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher unbedingt empfehlenswert.
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Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Diese beträgt normalerweise 2 Jahre.
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Was ist im Schadensfall zu beachten?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tip:
IIm Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungs-vermittler/-vertreter in Verbindung setzen.
Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
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+49 (0) 911 960609-30
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