Fahrerschutz-Versicherung
Damit Sie selbst nicht auf der Strecke bleiben
Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst- oder mitverschuldet.
Auch Insassen-Unfallversicherungen beziehen den Fahrer nicht immer in den Schutz ein.
Unsere Lösung
(Die Leistungen sind am Beispiel der KRAVAG aufgeführt. Im Einzelfall können einzelne Leistungen oder auch Prämien davon abweichen)
Die Fahrerschutz-Versicherung ist in Verbindung mit einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar, die mehr als die Mindestdeckung umfasst.
Sie kommt für den konkreten Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen zahlt sie sogar ein Schmerzensgeld. Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist. Können die Ansprüche gegen einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) gerichtet und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Sie übernimmt Kosten wie:
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe
- Umbaumaßnahmen
- Hinterbliebenenrente
- Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
Schon für 30 EUR jährlich können Sie sich diesen Zusatzschutz sichern.
Die Leistungen sind am Beispiel der KRAVAG aufgeführt. Im Einzelfall können einzelne Leistungen oder auch Prämien davon abweichen


