Allgemeine Informationen zur
Oldtimer-Versicherung
Warum eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung?
| Wer sein Auto zum Straßenverkehr zulässt, benötigt eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie jemandem mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden zufügen, so müssen Sie ihm diesen (Sach-, Personen- und Vermögensschaden) ersetzen. So will es der Gesetzgeber. |
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| Wann leistet eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung? |
| Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung prüft, ob die Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden von ihr abgewehrt. Berechtigte Ansprüche werden von der Versicherung befriedigt. |
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| Gesetzlich vorgeschrieben sind Deckungssummen von mindestens: |
- für Personenschäden 2,5 Millionen Euro je geschädigte Person, 7.5 Millionen Euro bei mehr als 3 Personen
- für Sachschäden 500.000 Euro
- für Vermögensschäden 50.000 Euro
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| Wir empfehlen jedoch die 100 Millionen Pauschaldeckung. Diese ist nur wenig teurer als die gesetzlichen Deckungssummen, deckt dafür Sach- und Vermögensschäden unbegrenzt und bei Personenschäden 8 Millionen Euro je geschädigte Person ab. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Halter und Eigentümer des Fahrzeugs, sondern auch dann, wenn andere Fahrer mit dem PKW unterwegs sind. |
Warum eine Vollkasko-Versicherung?
| Die Vollkasko-Versicherung hat eindeutig die Nase vorn. Denn sie kann alles, was die Teilkasko auch kann - und ein ganzes Stück mehr. Sie hilft Ihnen auch dann, wenn sich der Unfall aufgrund eines Fehlers in Ihrem Fahrverhalten ereignet. |
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| Wann leistet eine Vollkasko-Versicherung? |
| Im Schadenfall bezahlt die Versicherung die fachgerechte Reparatur Ihres guten Stücks. Der Marktwert Ihres Oldtimers bestimmt die maximale Leistung im Schadenfall. Steigt allerdings der Marktwert schneller als Sie ihn erhöhen können, ist eine zehnprozentige Erhöhung der Entschädigungsleistung automatisch berücksichtigt. |
| Diese Vorsorge-Versicherung gilt jeweils nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach einer Marktwertfeststellung durch uns. Sinkt dagegen der Marktwert unverhofft, erhalten Sie im ersten Jahr trotzdem die vereinbarte Versicherungssumme. |
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| Was kostet eine Vollkasko-Versicherung? |
| Die Höhe des Tarifs richtet sich nach dem Wert Ihres Fahrzeugs |
Warum eine Teilkasko-Versicherung?
| Am liebsten würden Sie Ihr wertvolles Stück in Watte packen. Damit nur nichts passiert! In Wirklichkeit aber lauern eine Menge Risiken: |
- Brand oder Explosion
- Entwendung
- Diebstahl
- Raub
- Transport
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Kurzschluss
- Vandalismus
- Unerlaubter Gebrauch durch Dritte
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| Übrigens: |
| Im Gegensatz zur Haftpflicht-Police ist eine Kaskoversicherung für Pkws nicht vorgeschrieben |
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| Wann leistet eine Teilkasko-Versicherung? |
| Alle diese Risiken sind durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Der Marktwert Ihres Oldtimers bestimmt die maximale Leistung im Schadenfall. Steigt allerdings der Marktwert schneller als Sie ihn erhöhen können, ist eine zehnprozentige Erhöhung der Entschädigungsleistung automatisch berücksichtigt. |
| Diese Vorsorge-Versicherung gilt jeweils bis zum Ablauf von zwei Jahren nach einer Marktwertfeststellung durch uns. Sinkt dagegen der Marktwert unverhofft, erhalten Sie im ersten Jahr trotzdem die vereinbarte Versicherungssumme. |
Garagenversicherung
| Diese Art der Versicherung wird für Fahrzeuge gewählt, die zum Beispiel: |
- nicht mindestens 5 Monate angemeldet waren und deshalb keine beitragsfreie Ruheversicherung haben,
- in diesem Jahr nicht mehr angemeldet werden sollen, sondern erst wieder im nächsten Jahr,
- in einer Garage stehen, aber nicht angemeldet werden sollen (Anlageobjekte) und nicht auf den Versicherungsschutz verzichten möchten.
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| Im Versicherungsumfang enthalten: |
- Brand oder Explosion
- Entwendung
- Diebstahl
- Raub
- Transport
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruchschäden an der Verglasung
- Kurzschluss
- Vandalismus
- Unerlaubter Gebrauch durch Dritte
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Die Ruheversicherung dauert bis zu 18 Monaten und kostet nichts!
| Irgendwann braucht jeder mal eine Ruhepause - auch Ihr Oldtimer. Sei es, um notwendige Reparaturen vorzunehmen oder einfach, um ihn während der Wintermonate zu schonen. |
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| Fünf Monate Versicherungsschutz ohne Unterbrechung bei der Württembergischen vor der Stilllegung des Fahrzeugs reichen aus, um eine Deckung während der Ruhezeit aufrechtzuerhalten - bis zu 18 Monaten und völlig kostenlos. |
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| Nach Ablauf der 18 Monate haben Sie dann die Möglichkeit, die Ruheversicherung durch eine beitragspflichtige Garagenversicherung zu ersetzen. |
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| Im Versicherungsumfang enthalten: |
- Brand oder Explosion
- Entwendung
- Diebstahl
- RaubTransport
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruchschäden an der Verglasung
- Kurzschluss
- Vandalismus
- Unerlaubter Gebrauch durch Dritte
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Museumsversicherung
| Diese spezielle Art des Versicherungsschutzes ist für Museen oder Sammler gedacht, die die Fahrzeuge nicht oder nur äußerst selten im Straßenverkehr bewegen möchten. |
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| Mit ihr haben Sie alles unter Dach und Fach: Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Vandalismus und Transport. |
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| Im Versicherungsumfang enthalten: |
- Brand oder Explosion
- Entwendung
- Diebstahl
- Raub
- Transport
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruchschäden an der Verglasung
- Kurzschluss
- Vandalismus
- Unerlaubter Gebrauch durch Dritte
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Wiederaufbauversicherung
| Der Versicherer ersetzt bei Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl oder bei Zerstörung des Fahrzeuges mindestens den Marktwert des Fahrzeuges. |
| Übersteigen die tatsächlich entstandenen Wiederherstellungskosten für das ersatzbeschaffte Fahrzeug dessen Marktwert, so werden auch diese Wiederherstellungskosten bei Nachweis folgender Tatsachen ersetzt: |
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- Bei dem ersatzbeschafften Fahrzeug handelt es sich um ein nach Marke, Typ, Motorleistung, Ausstattung, Alter und Erhaltungszustand identisches Fahrzeug
- Preisgünstigere identische Fahrzeuge befinden sich erkennbar zur Zeit der Ersatzbeschaffung nicht auf dem europäischen Markt.
- Die Kosten der tatsächlichen Wiederherstellung sind durch Vorlage entsprechender Rechnungen hinreichend konkretisiert.
- Die tatsächlichen Wiederherstellungskosten umfassen die Aufwendungen für den Fahrzeuggrundpreis (Anschaffungswert) des ersatzbeschafften Fahrzeuges und die notwendigen Aufwendungen, um dieses in einen mit dem Vorfahrzeug identischen Erhaltungs- und Ausstattungszustand zu bringen.
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| Grundlage zur Berechnung für die Kaskoprämie ist nicht mehr der Marktwert sondern der Wiederaufbauwert. |