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Allgemeine Informationen zur Unfallversicherung

 

 Warum eine Unfallversicherung?

Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger - die Arbeitskraft ist des wichtigste Kapital. Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können.

Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause.

Jährlich erleiden ca. 6,5 Mio. Bundesbürger kleinere und größere Unfälle.

Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr, den man fälschlicherweise für den unfallträchtigsten hält. Dagegen sind über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar über zwei Drittel der Fälle)

Wohl aus diesen Gründen haben sich bereits über 40 % der Bundesbürger zu einer Unfallversicherung entschlossen.

 

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Was leistet eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.

Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.

Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.

Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfällen gleichgestellt sind:

In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)

Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)

Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).

Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.

Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.

Tip:

Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. ( Ausnahme Progressions-Tarife )

 

 

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Was leistet eine Unfallversicherung nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende Ereignisse:

Wer ist versichert?

Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger - die Arbeitskraft ist des wichtigste Kapital. Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können.

Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause.

Jährlich erleiden ca. 6,5 Mio. Bundesbürger kleinere und größere Unfälle.

Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr, den man fälschlicherweise für den unfallträchtigsten hält. Dagegen sind über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar über zwei Drittel der Fälle)

Wohl aus diesen Gründen haben sich bereits über 40 % der Bundesbürger zu einer Unfallversicherung entschlossen.

 

 

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Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

 

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Bei jedem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und der Versicherer zu unterrichten. Der Versicherte hat den Anordnungen des Arztes folge zu leisten und sein Möglichstes zur Minderung der Unfallfolgen beizutragen.

Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß zu beantworten und angeforderte Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.

Der Versicherte ist verpflichtet, sich von einem von der Versicherungsgesellschaft bestimmten Arzt untersuchen zu lassen.

Ein Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.

 

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