Übersicht private- und betriebliche Altersversorgung
Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hat mittlerweile auch die Bundesregierung erkannt. Mit der Einführung des Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 1.1.2002, des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) seit 1.1.2005 sowie des novellierten Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fördert der Staat die private Vorsorge für den Ruhestand. Dies geschieht vor allem mit den darin verankerten Förderungen von Altersvorsorgebeiträgen durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen (Riester-Förderung, Rürup-Rente) sowohl bei der betrieblichen Altersvorsorge als auch beim privaten Aufbau oder Ergänzung der Altersvorsorge. Damit wird künftig ein deutliches Gegengewicht zur gegenwärtigen Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente immer stärker wirksam.
Auf Grund der vielfältigen steuerlichen Förderung der Altersvorsorge durch den Staat wird das in Deutschland bekannte und bewährte Drei-Säulen- Modell
- Gesetzliche Altersvorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge
- Private Altersvorsorge
durch das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge ersetzt.

1. Schicht- Basisvorsorge
Die erste Schicht, der Basisversorgung, umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die Basisrente (kapitalgedeckte Leibrente, Rürup-Rente), die landwirtschaftlichen Alterskassen sowie die berufsständischen Vorsorgewerke. Typisch für die Basisversorgung ist die nachgelagerte Besteuerung, d.h. die Beiträge werden zunehmend steuerfrei gestellt und gleichzeitig werden die Rentenauszahlungen zunehmend besteuert.
2. Schicht- Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge
Die zweite Schicht beinhaltet Zusatzversorgungen, wie die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) und die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung). Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (BAV) werden aber nur solche Zulagen steuerlich begünstigt, die eine lebenslange Versorgung sicherstellen.
3. Schicht- Kapitalanlageprodukte
Die dritte Schicht stellen die privat investierten Kapitalanlageprodukte dar, z.B. Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Darüber hinaus Bundesschatzbriefe, Investmentfonds-Anteile, Aktien, Raten-Sparvertrag, Fonds-Ratensparvertrag u.v.a. mehr.
Typisch für diese Schicht ist, dass die Beiträge für diese Art der Altersvorsorge bereits aus versteuertem Einkommen resultieren und daher weniger Einschränkungen unterliegen als die Anlageformen der ersten beiden Schichten. Daher ergibt sich gerade bei diesen Kapitalanlagen eine hohe Rendite und Flexibilität. Kapitalanlageprodukte werden steuerlich nicht mehr als Altersvorsorge angesehen, sondern als Kapitalanlage. Dennoch bleiben diese Produkte ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.


